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Stichtage

Wenn ein Unternehmer im Jahr 2010 weniger verdienen wird oder wenn sich bei ihm die neu geschaffenen steuerlichen Begünstigungen auswirken, kann dieser noch bis zum 30.9.2010 einen Herabsetzungsantrag für die laufenden Steuervorauszahlungen 2010 stellen.

Dem Antrag sollte eine Prognoserechnung für 2010 angeschlossen werden. Katastrophenbetroffene Selbständige können diese Anträge noch bis 31.10. stellen.

Alle Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KG´s mit Regelbilanzstichtag 31.12.2009 müssen bis Ende Monat ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim Firmenbuch einreichen. Kleinst-Kapital-gesellschaften, bei denen die Umsatzerlöse 70.000 Euro nicht überschreiten, können die Abschlüsse in Papierform einreichen.

Wer im vergangenen Jahr mehrere Bezüge aus Dienstverhältnissen oder Pensionen hatte, oder neben dem Gehalt eine Unfallrente oder ein Sold bezogen hat, oder wer zu Unrecht Steuerfreibeträge ausgenützt hat oder wer über den „Nebeneinkünfte-Freibetrag“ von 730 Euro hinaus verdient hat, muss bis 30.9.2010 eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einreichen.