Durch eine EU- Richtlinie wurde das Rückerstattungsverfahren für Vorsteuern innerhalb der EU vereinfacht.
Unternehmer können den Rückerstattungsantrag für EU-Vorsteuern nunmehr elektronisch einreichen. Die Einreichung erfolgt beim jeweiligen Sitzstaat (d.h. für österreichische Unternehmer in Österreich) über ein elektronisches Portal. Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass der Unternehmer in seinem Ansässigkeitsstaat vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der Rückerstattungsantrag für EU-Vorsteuern des Jahres 2009 kann bis zum 30. September 2010 eingebracht werden. Die Übermittlung der Originalbelege ist nicht mehr erforderlich. Statt dessen müssen bestimmte Angaben zu den einzelnen Rechnungen (z.B. Name und Anschrift des Leistenden, Datum, Nettobetrag, Vorsteuerbetrag) gemacht werden. Über das Einlangen des Rückerstattungsantrages wird man unverzüglich informiert. Innerhalb von vier Monaten erfolgt eine weitere Information über die Rückerstattung oder Abweisung der beantragten Vorsteuern bzw. eine Anforderung von zusätzlichen Informationen (z.B. Belege).