Die Bezieher einer ausländischen Pension müssen in Zukunft mit einer Reduktion ihrer ausländischen Pension rechnen.
Eine EU Verordnung sieht vor, dass von EU Pensionen ab dem 1. Mai 2010 Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 5,1% entrichtet werden müssen. Die Krankenversicherungsbeiträge von ausländischen Pensionen werden dann eingehoben, wenn Österreich für die Erbringung der Krankenversicherungsleistungen zuständig ist. Der Wohnsitz ist dabei nicht von Bedeutung.Von dieser Neuregelung sind derzeit nur EU Pensionen betroffen. Eine Ausweitung auf die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR und die Schweiz wird voraussichtlich im nächsten Jahr erfolgen. Auch Drittstaaten sollen im Laufe des nächsten Jahres in diese Neuregelung mit einbezogen werden.
Vorerst werden ausschließlich staatliche Pensionen für die Berechnung herangezogen. Bei Privatpensionen, Waisenpensionen oder Firmenpensionen kommt es zu keiner Belastung mit Krankenversicherungsbeiträgen. In der Regel unterliegen die ausländischen Pensionen auch der österreichischen Einkommensteuer.


