Vorarlberg
 
Mitglied werden
Ihr Bundesland
Wirtschaftsbund
Vorarlberg

Neue Grenzen in der Umsatzsteuer

Mt dem Abgabenänderungsgesetz 2010 kommt es zur Anhebung der Grenze für die vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ab 2011.

Diese wird von 30.000 auf 100.000 Euro angehoben. Wer also im Jahr 2010 steuerbare Umsätze unter 100.000,- Euro erzielen wird, muss dann 2011 nur mehr vierteljährlich, statt monatlich die UVAs melden. Die Neuregelung wird als Kompensation für das Herabsenken der Umsatzgrenze für die verpflichtende elektronische Einreichung der UVAs von 100.000 auf 30.000 Euro gesehen. Im Ergebnis müssen die UVAs bereits ab 30.000 Euro eingereicht werden, aber eben nur mehr (bis zur Grenze von 100.000 Euro) mit dem vierteljährlichen Einreichrhythmus. Neu ist auch, dass im Jahr der Unternehmensgründung die UVAs zwingend monatlich gemeldet werden müssen. Erst im Folgejahr gelten dann die oben angeführten Grenzwerte und Einreichtermine. Eine Lockerung ergibt sich durch die Anhebung der Grenze für die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung. Diese wird von 7500 auf 30.000 Euro angehoben.