Zur Jahresmitte laufen alljährlich eine Reihe von Fristen ab. Für alle, die die Einkommensteuererklärung per FinanzOnline einreichen, ist der 30. Juni 2010 der Abgabetermin für die Steuererklärungen 2009 (ausgenommen davon sind Arbeitnehmerveranlagungen oder durch Steuerberater Vertretene).
Wer bis dorthin seine Erklärung nicht fertig hat, sollte zumindest ein Frist erstreckungsansuchen an das Finanzamt stellen. Wer Investitionen, über 400 Euro Einzelwert, noch im ersten Halbjahr tätigt, kann im ersten Jahr die volle Jahresabschreibung steuerlich geltend machen. Zur Erinnerung – wer noch im Jahr 2010 investiert, kann bei bestimmten Wirtschaftsgütern in den Genuss einer vorzeitigen Abschreibung kommen.Für die Rückerstattung ausländischer Vorsteuern in Drittstaaten, die im Jahr 2009 angefallen sind, besteht weiterhin eine Fallfrist bis zum 30. Juni 2010. Wer den Antrag mit Originalrechnungen und Unternehmer-bescheinigung nicht rechtzeitig bei den ausländischen Behörden einbringt, verliert seinen Anspruch.


