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Neuerungen: Umsatzsteuer

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2010 ergeben sich auch im Umsatzsteuergesetz Neuerungen, die vor allem aus EU-Vorgaben herrühren, oder der Betrugsbekämpfung dienen.

Als EU-Vorgabe ist zum Beispiel zu nennen, dass der „Auslands“-Eigenverbrauch durch das allgemeine Empfängerortprinzip im zwischenunternehmerischen Bereich aufgehoben wird. Zur Betrugsbekämpfung wird zum Beispiel die Lieferschwelle bei der Versandhandelsregelung von 100.000 Euro auf 35.000 Euro herabgesetzt.

Diese Änderungen werden mit 1.1.2011 dazu führen, dass bei der Beförderung oder Versendung durch EU-Unternehmer an Private in Österreich, österreichische Umsatzsteuer anfällt. Dazu werden alle Postdienstleister in einem speziellen Mitteilungsverfahren über erfolgte Lieferungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr zur Auskunft verpflichtet!

Ab dem nächsten Jahr sollen Unternehmer ab einem Umsatz über 30.000,- Euro pro Jahr neu dazu verpflichtet werden, ihre Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Bisher lag diese Grenze bei 100.000 Euro.