Vorarlberg
 
Mitglied werden
Ihr Bundesland
Wirtschaftsbund
Vorarlberg

Zuständigkeit der Finanzämter

Ab 1. Juli 2010 werden in Abgabensachen die Zuständigkeitsregeln neu geordnet. Das neue Gesetz unterteilt dabei sachlich und örtlich zuständige Finanzämter.

Bei der sachlichen Zuständigkeit gibt es Finanzämter mit allgemeinem, mit erweitertem und mit besonderem Aufgabenkreis.

Für die Praxis relevant ist dabei die Möglichkeit, bei jedem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis im gesamten Bundesgebiet Anbringen fristwahrend abgegeben zu können. Dieses Finanzamt muss dann die Eingaben weiterleiten. Daher muss das zuständige Finanzamt weiterhin bezeichnet werden.

Neu normiert wurde auch die örtliche Zuständigkeit bei allen natürlichen Personen und Personengesellschaften für die Umsatzsteuer. In Zukunft ist das Wohnsitzfinanzamt des Unternehmers und nicht mehr das Finanzamt zuständig, in dessen Sprengel der Betrieb angesiedelt war. Aus wichtigem Grund kann der Abgabenpflichtige aber auch die Delegierung auf das Betriebsstättenfinanzamt beantragen.