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Richtlinien für Vereine

Ende 2009 wurden die Vereinsrichtlinien neu verlautbart. Darin sind die neuen pauschalen Kostenersätze eingearbeitet worden.

Sportvereine können an Sportler, Schiedsrichter oder Betreuer 60 Euro pro Tag, höchstens aber 540,- Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlen.

Zahlen Sozialvereine an ihre Funktionäre oder Mitglieder Vergütungen aus, bestehen weiterhin die alten Regeln. Steuerfrei kann je Einsatzstunde 2,20 Euro, höchstens 26,40 Euro pro Tag, bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 1584 Euro ausbezahlt werden. Zudem können 3,20 € für jede Fahrt zwischen Wohnung und Tätigkeitsort ersetzt werden.

Bei Kulturvereinen können Tätigkeiten bis zu vier Stunden mit 29,40 Euro steuerfrei abgegolten werden und unter vier Stunden mit 13,20 Euro. Zusätzliche Kilometer gelder können nur mit 75 Prozent des amtlichen Kilometersatzes geltend gemacht werden. Die Befreiung von der Sozialversicherung bis 537 Euro pro Monat gilt nur für nebenberufliche Schauspieler, Musiker, Lehrer und Erwachsenenbildner.