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Bindende Auskünfte ab 2011

Im Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2010, das zum 1. Jänner 2011 in Kraft treten soll, wird die Möglichkeit installiert, eine verbindliche Rechtsauskunft beim Finanzamt einholen zu können.

Diese Auskunft wird „advance ruling“ genannt und wird mit Bescheid erteilt. Wer mit der Auskunft nicht einverstanden ist, kann dagegen sogar ein Rechtsmittel einbringen.

Bisher waren die Auskünfte der Finanzämter nicht bindend. Man kann sich nur auf Treu und Glauben berufen. Die erhöhte Schutzwirkung erreicht man durch Anträge auf eine verbindliche Auskunft. Zuständig ist das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt.

Die Anträge können aber nur in den Bereichen Umgründungen, Gruppenbesteuerung und Verrechnungspreise gestellt werden. Der Verwaltungskostenbeitrag orientiert sich an den Buchführungsgrenzen bzw. an den für unternehmens-rechtlichen Pflichten maßgebenden Beträgen des UGB und wird zwischen 1500 und 20.000 Euro liegen.