Wenn ein Kreditnehmer die Möglichkeit hat, einen Kreditvertrag zu günstigeren Konditionen abzuschließen, kann der Kreditgeber unter bestimmten Voraussetzungen gewechselt werden, ohne dass es zu einer Gebührenbelastung kommt.
Bei der Umschuldung wird ein bestehender Kreditvertrag aufgehoben, die Kredit summe zurückbezahlt und als Ersatz ein neuer Kreditvertrag mit einem neuen Kreditgeber abgeschlossen.Gemäß einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine gebührenfreie Umschuldung in jenen Fällen möglich, in welchen der alte (umzuschuldende) Kreditvertrag beurkundet und die Gebühr entrichtet wurde.Die Anwendung der Gebührenbefreiung auf jene Fälle, in welchen über den alten Kreditvertrag gar keine Urkunde errichtet (dieser somit nicht vergebührt) wurde, ist gemäß den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes nicht möglich, weil es dadurch zu einer unangemessenen Bevorzugung kommen würde. Der Verwaltungsgerichtshof hat durch seine Entscheidung klargestellt, dass eine gebührenfreie Umschuldung nur dann möglich ist, wenn der alte Kreditvertrag beurkundet war.


