Die bisher nur schwierig nachzuvollziehenden Beitragsvorschreibungen der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) wurden erleichtert.
Seit 1. Jänner 2010 wird die Fälligkeit von Nachbemessungen zu Gunsten des Versicherten auf das Folgejahr verschoben. Nachbelastungen werden in vier Raten vorgeschrieben.Der Versicherte bekommt in Zukunft zu Beginn des Beitragsjahres eine Vorweginformation über die bevorstehenden Beiträge in den kommenden vier Quartalen. Dieser Beitrag kann sich nur noch um allfällige Kostenanteile oder Verzugszinsen erhöhen. Im Gegensatz dazu, werden Gutschriften nicht auf das Folgejahr verschoben und können die laufenden Vorschreibungen reduzieren.
Die neue Art der Vorschreibung ist ein erster Schritt, dass der Versicherte nachvollziehbare Informationen über die zu zahlenden Beiträge erhält. Auf den Beitragsvorschreibungen sind neu auch die Berechnungsgrundlagen angeführt.


