Vorarlberg
 
Mitglied werden
Ihr Bundesland
Wirtschaftsbund
Vorarlberg

Pensionszusagen

Nachdem es über die steuerliche Behandlung von beitragsorientierten Pensionszusagen immer wieder Diskussionen gab, hat das Bundesministerium für Finanzen im letzten Wartungserlass zu den Einkommensteuerrichtlinien dazu Stellung genommen.

Bei einer beitragsorientierten Pensionszusage wird vom Dienstgeber eine Pensionsleistung zugesagt, deren Höhe vom Veranlagungserfolg eines Finanzierungsinstruments (z. B. einer Lebensversicherung oder eines Fonds) abhängig ist. Es wird ein bestimmter Einzahlungsbetrag versprochen – die Pensionshöhe ist vertraglich nicht fixiert.

Für eine beitragsorientierte Pensionszusage darf steuerlich dann eine Rückstellung gebildet werden, wenn sich aus dem zugrunde liegenden Finanzierungsinstrument bereits jetzt eine garantierte (Mindest-)Pension bestimmen lässt. Dies ist z. B. bei einer klassischen Rentenversicherung oder einer Kapitalversicherung mit einer garantierten Mindestverzinsung der Fall.

Ist die Pensionszusage an ein Finanzierungsinstrument ohne Garantieleistung geknüpft, darf steuerlich keine Rückstellung gebildet werden. Pensionszusagen, die den neuen Richtlinien nicht entsprechen, können bis zum 30.6.2010 ohne steuerlichen Nachteil angepasst werden.