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Kinderfreibetrag

Mit dem Formular L 1k-2009 wurde eine neue Beilage zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L1) oder zur Einkommensteuererklärung (E1) für 2009 geschaffen.

Mit diesem Formular wird der neu geschaffene Kinderfreibetrag bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Der Kinderfreibetrag kann von der Person, der der Kinderabsetzbetrag für dieses Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht, und/oder dessen (Ehe)Partner beantragt werden.

Der Kinderabsetzbetrag steht demjenigen zu, dem auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes die Familiebeihilfe gewährt wird. Als (Ehe)Partner ist jene Person anzusehen, mit der die Person, die den Kinderabsetzbetrag bezieht, mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Der Kinderfreibetrag beträgt für jedes haushaltszugehörige Kind 220 Euro, für ein nichthaushaltszugehöriges Kind 132 Euro.

Wenn der Kinderfreibetrag von beiden (Ehe)Partnern geltend gemacht wird, steht dieser im Ausmaß von je 132 Euro zu. Um den Freibetrag zu beantragen, muss die Sozialversicherungsnummer oder die Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte des Kindes in der Steuererklärung angegeben werden, beide finden sich auf der e-card. Der Freibetrag reduziert in der Wirkung die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung.