Vorarlberg
 
Mitglied werden
Ihr Bundesland
Wirtschaftsbund
Vorarlberg

Zuschlag zur NoVA

Im Normverbrauchsabgabegesetz ist in jenen Fällen, in welchen die Normverbrauchsabgabe (NoVA) nicht in der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer enthalten ist (insbesondere bei Eigenimporten), ein 20-prozentiger Zuschlag zur NoVA vorgesehen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nun entschieden, dass dieser Zuschlag jedoch rechtswidrig ist. Aufgrund dieser Entscheidung des VwGH hat das Finanzministerium in einem Erlass vom 15. Februar 2010 die Finanzämter angehalten, in sämtlichen Fällen des Eigenimports aus einem anderen EU Mitgliedsstaat (sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtfahrzeugen), den 20-prozentigen Zuschlag nicht mehr vorzuschreiben. Beim Eigenimport von Kraftfahrzeugen aus einem Drittland wird der Zuschlag allerdings weiterhin vorgeschrieben.

Für den Fall, dass der 20-prozentige Zuschlag zur NoVA bereits vorgeschrieben bzw. entrichtet wurde, kann beim Finanzamt ein Antrag auf Rückerstattung des (zu Unrecht) entrichteten Erhöhungsbetrages eingebracht werden. Die Finanzämter wurden im Erlass angehalten, den Rückerstattungsanträgen (unter Beachtung der Jahresfrist) statt zu geben.