Vorarlberg
 
Mitglied werden
Ihr Bundesland
Wirtschaftsbund
Vorarlberg

Verbot der Aufteilung?

In einer Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) bekam eine politische Mandatarin Recht, ihre Digitalkamera entsprechend steuerlich abzusetzen.

Die Notwendigkeit für die berufliche Nutzung, nämlich eigene Fotos für ihre politische Arbeit machen zu können, wurde vom Senat bejaht. Auch die Schätzung des Privatanteils wurde akzeptiert. Die Finanzverwaltung hat dagegen eine Amtsbeschwerde eingebracht. Nach bisheriger Rechtssprechung und Verwaltungspraxis sind Aufwendungen, die auch privat veranlasst sind, zur Gänze nicht abzugsfähig. Damit nicht ganz konform wird bei Kfz-Kosten, Telefon- und Internetkosten, Kosten für Computer, aber auch bei Netzkarten von einer ausreichenden Trennbarkeit ausgegangen. Nachdem auch in Deutschland das allgemeine Aufteilungs- und Abzugsverbot gefallen ist, kann man, bis zu einer gegenteiligen höchstgerichtlichen Entscheidung, auch in Österreich Ausgaben steuerlich anteilig geltend machen. Eine Aufteilung wird dann möglich sein, wenn „irgendwie“ z. B. durch eine Schätzung – ein betrieblicher und ein privater Anteil bestimmt werden können.