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Meldefrist 28. Februar

Jedes Jahr müssen bis Ende Februar einige Meldungen elektronisch übermittelt werden. Die elektronische Übermittlung erfolgt über ELDA (www.elda.at) bzw. die ÖSTAT (Statistik Austria).

Der Jahreslohnzettel muss an das Finanzamt oder den Krankenversicherungsträger übermittelt werden. Vergütungen an bestimmte Personengruppen (die außerhalb eines Dienstverhältnisses bezahlt werden) müssen an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt gemeldet werden. Dazu gehören z.B. Provisionen an Versicherungsvertreter, Honorare an Vortragende, Vergütungen an Aufsichtsräte oder freie Dienstnehmer.

Auch Schwerarbeitstätigkeiten müssen an die zuständigen Krankenversicherungsträger gemeldet werden. Die Erbringung von Schwerarbeit ermöglicht die Inanspruchnahme einer Schwerarbeitspension ab dem 60. Lebensjahr. Zur Beurteilung wurde vom Ministerium eine Liste mit Berufen veröffentlicht, bei denen eine Schwerarbeit angenommen wird. Darunter fallen z.B. Bäcker, Dachdecker, Bodenleger aber auch Kellner oder Köche.