Ende Dezember wurde die im letzten Jahr neu eingeführte Sportlerpauschalierung noch einmal geändert.
Pauschale Reisekostenentschädigungen die von gemeinnützigen Sportvereinen an Sportler, Sportbetreuer und Schiedsrichter für die mit der sportlichen Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen ausbezahlt werden, sind seit 1. Jänner 2010 bis zu einem Betrag von EUR 60 (bis 31. Dezember 2009 EUR 30) pro Einsatztag bzw. maximal EUR 540 pro Kalendermonat steuer- und sozialversicherungsfrei. Von der Sozialversicherung sind nur nebenberufliche Sportler und Sportbetreuer befreit.Die Steuerbefreiung ist als Freibetrag gestaltet. Dadurch wird bei der Auszahlung eines höheren Betrages nur der übersteigende Teil steuerpflichtig. Wenn ein Sportler bei der Veranlagung seine Reisekosten als Werbungskosten geltend macht, können diese nur insoweit in Abzug gebracht werden, als sie die pauschalen steuerfreien Reisekostenentschädigungen übersteigen.


