Die Bilanzierungsgrenze für die Umsatzerlöse wurde von bisher 400.000,- auf 700.000,- Euro angehoben. Der neue Wert ist für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 beginnen.
Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KGs sind immer rechnungslegungspflichtig. Für Freie Berufe, Land- und Forstwirte und außerbetrieblichen Einkünfte gilt diese Regelung nicht. Bei Beurteilung der Rech-nungslegungspflicht für Wirtschaftsjahre ab 2010 sind neue (erhöhte) Schwellenwerte auch für vor 2010 anzuwenden. Erst wenn in den beiden vor dem 1.1.2010 liegenden Geschäftsjahren die Grenzen überschritten werden, muss Bilanz erstellt werden. Wer also im Jahr 2008 und 2009 lediglich Umsätze in Höhe von jeweils unter 700.000,- erzielt hat, ist ab dem Wirtschaftsjahr 2010 nicht mehr verpflichtet zu bilanzieren. Nur wer im Jahr 2009 den qualifizierten Schwellenwert von 1 Mill. Euro Umsatz überschreitet, muss bereits 2010 Bücher führen, weil dann das sogenannte Pufferjahr zur Vorbereitung der Umstellung auf die Bilanzierung wegfällt. Unternehmer können steuerlich zur Fortführung der Gewinnermittlung optieren.