Die Steuerreform bringt für 2010 einige Steuervorteile. Mit Herabsetzungsanträgen beim Finanzamt und bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft können diese Entlastungen zeitlich vorgezogen werden.
An das Finanzamt kann bis zur Vorschreibung am 15. Februar ein formloser Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung gestellt werden. Im Normalfall beruht die Vorauszahlung 2010 auf der Steuerbelastung des Jahres 2008. Beim Antrag können der neue ermäßigte Steuertarif, der neue Gewinnfreibetrag und eine mögliche vorzeitige Abschreibung für heuer getätigte Investitionen berücksichtigt werden. Bei der SVA kann ebenfalls die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage wegen Verringerung der Einkünfte gestellt werden. Hier beruht die Vorauszahlung auf das drittvorangegangene Jahr. Damit sich dieser Antrag bereits auf die erste Vorschreibung auswirken kann, muss er bis zum 15. Jänner bei der Landesstelle einlangen. Übliche Stundungen der vorläufigen Bemessungsgrundlage bleiben auch nachher möglich.