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Neuerungen 2010

Mit Wirkung ab 1. 1. 2010 sind einige Änderungen im Steuerrecht in Kraft getreten. Nachfolgend ein kurzer Überblick der wichtigsten Neuerungen:

Umsatzsteuer bei Sonstigen Leistungen: Grenzüberschreitende Dienstleistungen an einen anderen Unternehmer werden ab 1. 1. in der Regel dort besteuert, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt. Im Gegensatz dazu werden grenzüberschreitende Dienstleistungen an eine Privatperson dort besteuert, wo der Erbringer der Leistung sein Unternehmen betreibt. Zusammenfassende Meldungen: Steuerpflichtige sonstige Leistungen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbracht werden, müssen ab 1. 1. in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erklärt werden. Die ZM ist bis zum Ablauf des Folgemonats einzureichen. Umsatzsteuervoranmeldung: Die Umsatzgrenze für die vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung wurde ab 1. 1. auf 30.000 Euro angehoben. Freie Dienstverträge: Freie Dienstverträge unterliegen ab 1. 1. der Kommunalsteuer in Höhe von 4 Prozent sowie dem Dienstgeberbeitrag in Höhe von 4,5 Prozent.