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Tipps für EA Rechner

Unternehmer, die ihren Gewinn mit einer „Einnahmen-Ausgaben Rechnung“ (EA Rechner) ermitteln, können den Gewinn noch gestalten. EA Rechner können den Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) in Anspruch nehmen.

Dieser beträgt 10 Prozent des Jahresgewinnes (max. 100.000 Euro) und reduziert die Steuerbemessungsgrundlage. Voraussetzung: Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter. Dazu zählen z. B. abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von vier Jahren, aber auch bestimmte Wertpapiere, die vier Jahre lang gehalten werden müssen. Bei EA Rechnern gilt das Zu- und Abflussprinzip. Für die Erfassung als Einnahme bzw. Ausgabe ist das Datum der Zahlung maßgebend. Durch das Verschieben von Einnahmen in das Jahr 2010 oder das Vorziehen von Ausgaben in das Jahr 2009 kann der Gewinn des laufenden Jahres noch beeinflusst werden. Hinweis: Der FBiG wird im Jahr 2010 durch den 13-prozentigen Gewinnfreibetrag ersetzt. Eine Gewinnverschiebung ins Jahr 2010 bringt somit eine echte Steuerersparnis.