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Steuern sparen

Die üblichen (Topf-)Sonderausgaben (wie etwa Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung oder Wohnraumschaffung und –sanierung) sind noch bis Ende 2009 zu bezahlen und bis maximal 2920 Euro absetzbar.

Für Alleinverdiener oder Alleinerzieher verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 5840 Euro. Ab drei Kindern erhöht sich dieser Betrag nochmals um 1460 Euro pro Jahr. Ohne Höchstbetragsbegrenzung, unabhängig vom Einkommen und neben dem Sonderausgabentopf sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten und Steuerberatungskosten absetzbar.

Die Kirchenbeiträge sind seit dem Jahr 2009 mit einem jährlichen Höchstbetrag von 200 Euro begrenzt. Seit 1.1.2009 können für Kinder bis zum 10. Lebensjahr Kinderbetreuungskosten bis zu einem Betrag von 2300 Euro pro Kind und Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

Wer als aktiv Erwerbstätiger heuer noch mindestens 2214,22 Euro in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge investiert, erhält für 2009 die mögliche Höchstprämie von 9,5%, das sind rd 210 Euro. Beim alternativen Bausparen gibt es für den maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1200 Euro pro Jahr eine staatliche Prämie von 48 Euro.