Unternehmer sollten vor Jahresende steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nochmals prüfen. Begünstigung für nicht entnommene Gewinne:
Einzelunternehmer und Personengesellschafter können im Jahr 2009 letztmalig die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne in Anspruch nehmen. Nicht entnommene Gewinne können (bis max. 100.000 Euro) mit dem halben Steuersatz versteuert werden. Übersteigt der Gewinn des Jahres 2009 diesen Höchstbetrag, sollte der übersteigende Gewinn entnommen werden. Wenn diese Begünstigung schon in den Vorjahren in Anspruch genommen wurde, darf maximal der laufende Gewinn des Jahres 2009 entnommen werden. Sind die Entnahmen höher, kommt es zu einer Nachversteuerung der in den Vorjahren begünstigt besteuerten Gewinne. Für Investitionen in körperliche Anlagegüter kann 2009/2010 die vorzeitige Abschreibung in Anspruch genommen werden. Diese beträgt max. 30 Prozent der Anschaffungskosten. Dabei wird allerdings die „normale“ Abschreibung mit berücksichtigt.