Am 31.12.2009 endet die Frist für die Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung 2004. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen können somit innerhalb einer Frist von fünf Jahren geltend gemacht werden.
Damit Werbungskosten noch heuer von der Steuer abgesetzt werden können, müssen diese bis zum 31.12.2009 bezahlt werden. Auch heuer geleistete Vorauszahlungen für derartige Kosten können noch abgesetzt werden. Auch im Bereich der Sonderausgaben und bei außergewöhnlichen Belastungen gilt das strenge Abflussprinzip. Erstmalig ab 2009 werden auch private Spenden an Vereine oder Einrichtungen steuerlich berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Vereinigung in der Liste der begünstigten Spendenempfänger registriert ist. Die Liste ist auf der Homepage des BMF unter www.bmf.gv.at/service/allg/spenden veröffentlicht. Es werden nur Geldspenden anerkannt. Die Einzahlung muss mittels Beleg nachgewiesen werden.Wer im Jahr 2006 aufgrund einer Mehrfachversicherung (z. B. gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeit) über die Höchstbemessungsgrundlage hinaus Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann diese noch bis 31.12.2009 rückerstatten lassen. Die Rückerstattung ist grundsätzlich lohn- bzw. einkommensteuerpflichtig.


