Am 17. November hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2009 beschlossen. Darin ist eine Verlängerung des erhöhten Kilometergeldes und des Pendlerpauschales bis zum Ende des Jahres 2010 vorgesehen.
Im Jahr 2008 hat das Parlament aufgrund der hohen Treibstoffpreise eine – bis zum 31. 12. 2009 befristete – Anhebung des Pendlerpauschales sowie des Kilometergeldes beschlossen, welche jetzt um ein weiteres Jahr verlängert werden soll. Aufwendungen eines Arbeitsnehmers für Fahrten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte werden in der Regel durch den Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 291 Euro pro Jahr und – unter bestimmten Voraussetzungen – durch das Pendlerpauschale berücksichtigt.Das „kleine“ Pendlerpauschale steht zu, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehr als 20 Kilometer (km) beträgt und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels (z. B. Bus, Bahn) möglich bzw. zumutbar ist. Ab einer Wegstrecke von 20 km beträgt es 630 Euro, ab 40 km 1242 Euro und ab 60 km 1857 Euro pro Jahr. Das „große“ Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich ist bzw. wenn bestimmte Wegzeiten überschritten werden. Das „große“ Pendlerpauschale beträgt bei einer Wegstrecke bis 20 km 342 Euro, bis 40 km 1356 Euro, bis 60 km 2361 Euro und über 60 km 3372 Euro pro Jahr.
Für Pkw und Kombi beträgt das Kilometergeld 0,42 Euro/km. Für Motorräder bis 250cm³ beträgt es 0,14 Euro/km und über 250cm³ 0,24 Euro/km.


