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Rückerstattung der NoVA

Durch das Ökologisierungsgesetz wurde die Normverbrauchsabgabe (NoVA) letztes Jahr neu geregelt. Der NoVA unterliegt die Erstanschaffung von Personenkraftwagen und Krafträdern bzw. ihre Erstzulassung im Inland (beim Eigenimport). Die Höhe der NoVA richtet sich bei Personenkraftwagen nach dem Verbrauch bzw. bei Krafträdern nach dem Hubraum und beträgt bis zu 16 Prozent des Nettopreises. Von der NoVA befreit sind z. B. Miet-, Taxi- bzw. Fahrschulfahrzeuge, Fahrzeuge für Krankenbeförderungen oder Einsatzfahrzeuge von Feuerwehren.

Seit dem 1.7.2008 erhöht bzw. verringert sich die Normverbrauchsabgabe entsprechend dem CO2-Ausstoß des Fahrzeuges (Bonus-Malus-System). Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 120g/km verringert sich die NoVA um bis zu 300 Euro. Bei Fahrzeugen mit einem umweltfreundlichen Antriebsmotor (z. B. Hybridantrieb, Erdgas, Biogas, Flüssiggas bzw. Wasserstoff) beträgt die Reduktion bis zu 500 Euro. Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 180g/Km erhöht sich die NoVA um 25 Euro pro übersteigendem g/Km. Bei einem CO2-Ausstoß von z. B. 250g/km beträgt der Malus 1750 Euro.

Jetzt wurde klargestellt, dass dieses Bonus-Malus-System bei jenen Fahrzeugen, die bereits vor dem 1.7.2008 in der EU zugelassen waren und nach Österreich importiert wurden, dem EU-Recht widerspricht. Aus diesem Grund können Fahrzeugbesitzer, die seit dem 1.7.2008 einen Malus für ihren Fahrzeugimport aus der EU abgeführt haben, dessen Rückerstattung beim Finanzamt beantragen.