Es besteht die Möglichkeit, bis 31. Oktober für das laufende Jahr einen neuen Freibetragsbescheid zu beantragen. Dazu muss man glaubhaft machen, dass man im Jahr 2009 wesentlich höhere Werbungskosten haben wird als bisher, oder dass man im selben Jahr Ausgaben für die Beseitigung von Katastrophenschäden tätigen musste. Arbeitnehmer können diesen Antrag mit Hilfe des Formulars L 54 beim örtlich zuständigen Finanzamt stellen. Der Arbeitnehmer muss damit für die steuerliche Geltendmachung nicht bis zur Abgabe der Steuererklärung warten.
Die Werbungskosten sind dann wesentlich höher, wenn voraussichtlich zusätzliche Werbungskosten von mindestens 900 Euro im laufenden Kalenderjahr anfallen werden. Werbungskosten sind zum Beispiel Fortbildungskosten oder Kosten für Arbeitsmittel. Wurde beim Arbeitgeber noch gar kein Freibetragsbescheid vorgelegt, so genügt die Glaubhaftmachung von Werbungskosten in Höhe von insgesamt mindestens 900 Euro. Wenn die dargestellten Voraussetzungen vorliegen, können im Freibetragsbescheid auch andere Absetzposten (z. B. Sonderausgaben, andere außergewöhnliche Belastungen, wie Spenden) berücksichtigt werden. Der neue Freibetragsbescheid kann dann bereits bei der laufenden Lohnverrechnung 2009 geltend gemacht werden.