Vorarlberg
 
Mitglied werden
Ihr Bundesland
Wirtschaftsbund
Vorarlberg

Vermeidung von Anspruchszinsen

Wie in den Vorjahren beginnt auch heuer am 1. Oktober wieder die Frist für die Anspruchsverzinsung zu laufen. Für die Zeit vom 1. Oktober bis zur Zustellung des Steuerbescheides 2008 werden vom Finanzamt für Einkommens- und Körperschaftssteuernachzahlungen so genannte Anspruchszinsen verrechnet. Sollte sich aus der Veranlagung 2008 ein Guthaben ergeben, werden die Anspruchszinsen gutgeschrieben. Derzeit beträgt der Zinssatz 2,38 Prozent pro Jahr.

Die Anspruchszinsen können durch eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung vermieden werden. Die Höhe der Anzahlung muss selbst berechnet und unter der Bezeichnung „E 1-12/2008“ (Einkommenssteuer) bzw. „K 1-12/2008“ (Körper schaftssteuer) auf das Finanzamtkonto einbezahlt werden.

Da die Anspruchs zinsen nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, empfiehlt sich eine Überprüfung der Steuernachzahlung für das Jahr 2008. Allerdings unterliegen auch die Guthabenszinsen nicht der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Wird die Anzahlung über das betriebliche Kontokorrentkonto bezahlt, kann eine daraus entstehende Zinsbelastung als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Für Steuernachzahlungen gibt es einen kleinen Zinsvorteil, der beachtet werden sollte. Wenn die Höhe der Anspruchszinsen weniger als 50 Euro beträgt, werden diese nicht festgesetzt. Dadurch ergibt sich beispielsweise, dass eine Nachzahlung der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer in Höhe von 10.000 Euro bis Mitte Dezember zinsenfrei bleibt.