Ein Herabsetzungsantrag für die laufenden Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer kann letztmalig bis 30. 9. 2009 gestellt werden.
Dem Antrag sollte eine Hochrechnung für das laufende Jahr angeschlossen sein. Katastrophenbetroffene Selbständige können diese Anträge noch bis 31. 10. stellen. Alle Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KG´s mit Regelbilanzstichtag 31. 12. 2008 müssen bis Ende dieses Monats beim zuständigen Firmenbuch ihre Jahresabschlüsse einreichen. Aufgrund der im Umgründungsteuerrecht vorgesehenen neunmonatigen Rückwirkungsfrist ist der 30. 9. jedes Jahr ein wichtiger Termin, wenn Unternehmen mit Stichtag 31. 12. umgründen möchten. Die Anzeigen beim Firmenbuch bzw. beim Finanzamt müssen für die steuerlichen Begünstigungen fristgerecht gemacht werden.Wer im vergangenen Jahr gleichzeitig mehrere Bezüge aus Dienstverhältnissen oder Pensionen hatte, oder neben dem Gehalt eine Unfallrente oder ein Sold bezogen hat, oder wer zu Unrecht Steuerfreibeträge ausgenützt hat oder wer über den „Nebeneinkünfte-Freibetrag“ von 730 Euro hinaus verdient hat, muss bis 30. 9. eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einreichen. Ab 1. 10. 2008 werden für alle Nachzahlungen bzw. Gutschriften aus der Steuerveranlagung 2008 2,38 Prozent Anspruchszinsen verrechnet, wenn nicht freiwillige Anzahlungen in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung erfolgen.


