Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) hat die Eintragungspflicht von Unternehmern und Unternehmen im Firmenbuch neu geregelt. Von dieser Gesetzesänderung sind vornehmlich Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit Einkünften aus Gewerbebetrieb betroffen, die mit ihren Betrieben mehr als 400.000,- Euro Umsatzerlös im Geschäftsjahr erzielen.
Alle Unternehmer, die sich im Firmenbuch eintragen lassen, sind verpflichtet, im Firmenwortlaut einen Rechtsformzusatz zu verwenden. Einzelunternehmen haben im Rechtsgeschäftsverkehr mit dem Zusatz „e.U.“, aufzutreten, Personengesellschaften mit dem Zusatz „OG“ oder „KG“. Auch Unternehmer unter der Grenze oder Angehörige freier Berufe oder Land- und Forstwirte können sich freiwillig im Firmenbuch eintragen lassen.Für bereits eingetragene Unternehmen besteht die Pflicht, ihre Rechtsformzusätze bis spätestens 1. Jänner 2010 anzupassen. Die Anmeldungen sind bis zu diesem Termin gerichtsgebührenbreit und müssen nicht in beglaubigter Form beim Firmenbuch eingereicht werden. Das Firmenbuchgericht kann die Anmeldung bzw. Änderung in der Folge mit Zwangsstrafen oder Eintragungssperren erzwingen.


