Durch das Budgetbegleitgesetz 2009, das im Juni beschlossen wurde, kam es auch im Bereich der Umsatzsteuer zu einigen Änderungen. Neben der Neuregelung des Ortes der Sonstigen Leistungen und der Vereinfachung bei der Rückerstattung ausländischer Vorsteuern wurden u. a. folgende Neuerungen beschlossen:
Umsatzsteuervoranmeldung:Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen haben, können ihre Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich beim Finanzamt einreichen. Diese Grenze wird (in Anlehnung an die Kleinunternehmer) ab 1. 1. 2010 auf 30.000 Euro erhöht.
Zusammenfassende Meldungen:
Unternehmer, die eine steuerpflichtige sonstige Leistung in einem andern EU- Mitgliedsstaat erbringen, müssen diese ab dem Jahr 2010 in ihre Zusammenfassende Meldung aufnehmen. Bisher mussten nur Lieferungen erklärt werden. In der Zusammenfassenden Meldung muss die UID- Nummer der einzelnen Leistungsempfänger sowie die Bemessungsgrundlage der erbrachten sonstigen Leistungen angeführt werden.
Verschiebung der Steuerschuld:
Die Steuerschuld entsteht idR in dem Monat, in welchem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wird. Wenn die Rechnung erst später ausgestellt wird, verschiebt sich die Steuerschuld um einen Monat. Die Verschiebung der Steuerschuld ist ab dem Jahr 2010 in jenen Fällen nicht mehr möglich, in welchen ein inländischer Unternehmer die Steuer für eine sonstige Leistung eines ausländischen Unternehmers schuldet (Reverse Charge).


