Am 9. Juli 2009 hat der Nationalrat das Arbeitsmarktpaket 2009 beschlossen. Dadurch ergeben sich einige Neuerungen:
Altersteilzeit: Derzeit können Frauen ab dem vollendeten 53. Lebensjahr und Männer ab dem vollendeten 58. Lebensjahr die Altersteilzeit in Anspruch nehmen. In den Jahren 2011 bis 2014 steigt dieses Antrittsalter jedes Jahr um 6 Monate. Somit ist die Altersteilzeit ab dem Jahr 2014 erst mit 55 bzw. 60 Jahren möglich. Bei Altersteilzeitvereinbarungen die ab dem 1. September 2009 beginnen, muss keine Ersatzarbeitskraft mehr eingestellt werden. Allerdings wird das Altersteilzeitgeld bei einer gleichmäßigen Altersteilzeitreduktion auf 90 Prozent und bei einer geblockten Altersteilzeit auf 55 Prozent des zusätzlichen Aufwandes reduziert. Wenn die Einstellung einer Ersatzarbeitskraft problemlos möglich ist, sollte die Altersteilzeit noch vor dem 1. September begonnen werden, da die Förderung höher ist.Arbeitslosenversicherung: Derzeit entfällt für Personen, die das 57. Lebensjahr vollendet haben, der Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Ab dem 1. September 2009 wird diese Altersgrenze auf 58 Jahre angehoben.
Kurzarbeit: Mit 1. Juli 2009 wurde die Maximaldauer der Kurzarbeit auf 24 Monate ausgedehnt. Weiters wurde die Kurzarbeitsbeihilfe ab dem 7. Monat erhöht. Das AMS ersetzt ab diesem Zeitpunkt auch einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers.
Bildungskarenz: Ab 1. August 2009 wird die Bildungskarenz schon nach einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis von sechs Monaten möglich sein.


