Die Eltern verlieren die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag, sobald das steuerpflichtige Jahreseinkommen bei Kindern ab 18 Jahren 9000 Euro überschreitet. Wenn die Eltern den zu hohen Verdienst nicht pflichtgemäß dem Finanzamt melden, können neben der Rückforderung der Beträge auch Finanzstrafen anfallen. Kinder unter 18 Jahren können ganzjährig beliebig viel verdienen.
Wenn Kinder nun in den kommenden Sommerferien durch einen Ferialjob Geld verdienen, fallen ab einem monatlichen Bruttobezug von 357,74 Euro (Wert für 2009) Dienstnehmer-Sozialversicherungsbeiträge an. Diese Beiträge belaufen sich auf circa 15 Prozent des Bezuges (die Arbeitslosen-versicherungsbeiträge wurden ab 2009 für monatliche Bezüge unter 1384 Euro reduziert). Der Steuerabzug durch den Arbeitgeber beginnt ab einem monatlichen Bruttobezug von circa 1200 Euro.Diese unterjährig abgezogene Steuer bekommen die Kinder durch die Arbeitnehmerveranlagung am Ende des Jahres wieder zurück. Denn erst ab einem Jahreseinkommen von 11.000 Euro (Betrag ab 2009) kommt es nach der Steuerreform zu einer tatsächlichen Einkommensteuer-belastung.


