Vorarlberg
 
Mitglied werden
Ihr Bundesland
Wirtschaftsbund
Vorarlberg

Erstattung ausländischer Vorsteuern

Unternehmer können bis Ende Juni die Rückerstattung der im Jahr 2008 im Ausland angefallenen Vorsteuern beantragen. Rückerstattet werden die Vorsteuern aus den 27 EU-Staaten sowie einer Reihe von Drittländern wie z. B. Schweiz oder Liechtenstein.

Erstattungsberechtigt sind jene Unternehmer, die im betreffenden Ausland weder einen Wohnsitz noch eine Betriebsstätte haben und dort auch keine steuerpflichtigen Umsätze erbracht haben. Der Rückerstattungsantrag muss in den meisten Staaten bis zum 30. Juni bei der zuständigen Behörde eingelangt sein. Den Rückerstattungsanträgen müssen die Originalrechnungen und eine Unternehmerbescheinigung (ebenfalls im Original) beigelegt werden. Diese wird auf Antrag vom Betriebsfinanzamt ausgestellt.

Die Formulare für die Erstattung der ausländischen Vorsteuern können aus dem Internet heruntergeladen werden. Den Antrag auf Vergütung der deutschen Vorsteuer findet man z. B. unter www.bzst.bund.de, die Anträge auf Erstattung der Schweizer bzw. Liechtensteiner Vorsteuer unter www.estv.admin.ch. Ausländische Unter-nehmer können die Rückerstattung der in Österreich angefallenen Vorsteuern ebenfalls bis 30. Juni beim Finanzamt Graz Stadt beantragen. Ab dem Jahr 2010 wird das Rückerstattungsverfahren vereinfacht. Die Anträge können ab dem nächsten Jahr elektronisch eingereicht werden. Die Einreichfrist verlängert sich bis zum 30. September 2010 und die Übermittlung der Unternehmerbescheinigung sowie der Originalbelege entfällt.