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Mehrwertsteuerpaket

Derzeit wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und ein neues Mehrwertsteuerpaket geschnürt.

Zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmer im EU-Raum sollen künftig Dienstleistungen an dem Ort besteuert werden, an dem der Verbrauch tatsächlich erfolgt. Die neuen Bestimmungen sollen ab 1. Jänner 2010 zur Anwendung gelangen. Wenn der Leistungsempfänger Unternehmer ist (Business to Business: „B2B“) gilt als Grundregel, dass die Umsatz steuer schuld durch das Reverse-Charge-System auf den EU-Unternehmer übergeht. Damit entfallen Registrierungspflichten in anderen Mitgliedstaaten. Die Dienstleistungen müssen aber in Zukunft, wie innergemeinschaftliche Lieferungen, mittels Zusammenfassender Meldungen an die Finanzbehörden gemeldet werden.

Dienstleistungen an Private (Business to Customer: „B2C“) sind nach wie vor dort steuerbar, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Natürlich gibt es auch hier keine Regeln ohne Ausnahmen, zB für Grundstückleistungen, Güterbeförderung, Catering oder Leasing von Kraftfahrzeugen. Zum Mehrwertsteuerpaket gehört auch noch die Neuregelung der Vorsteuerrückerstattung innerhalb der EU ab 2010 und ein europaweit einheitlich geregeltes, vereinfachtes E-Invoicing (elektronische Rechnungen).