Im Rahmen der laufenden Wartung werden die höchstgerichtlichen Entscheidungen und die Gesetzesänderungen in die Steuerrichtlinien eingearbeitet. Für die Einkommensteuer ergeben sich einige Änderungen bzw. Klarstellungen:
Höchstpersönliche Tätigkeiten: Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten (z. B. Schriftsteller, Vortragende, Wissenschafter) werden ab 1. Juli 2009 steuerlich demjenigen zugerechnet, der die Leistung persönlich erbringt. Dies gilt auch, wenn die Leistung von einer Gesellschaft in Rechnung gestellt wird.Bonusmeilen: Die private Verwendung von betrieblich erworbenen Bonusmeilen stellt für Unternehmer eine steuerpflichtige Entnahme dar. Diese kann pauschal mit 1,5Prozent der angefallenen Aufwendungen (Hotel, Flugkosten) angesetzt werden.
Fremdwährungskredite: Die Konvertierung eines Fremdwährungskredites in Euro oder in eine zum
Euro fix gebundene Währung führt sowohl beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch beim Bilanzierer zur Realisierung eines Kursgewinnes. Bei der Konvertierung des Kredites in eine andere wechselkurslabile Fremdwährung (z. B. Schweizer Franken in US Dollar) kommt es nicht zu einer Gewinnrealisierung.
Kreditrestschuldversicherung: Prämien zu einer Kreditrestschuldversicherung (die Versicherung deckt beim Ableben den offenen Kreditbetrag ab) können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Nach Ansicht der Finanz stellen die Versicherungsprämien Sonderausgaben dar.


