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Wirtschaftsbund fordert: Überholte Steuern endlich abschaffen

30.07.2010  

Ende des Jahres drohen bekanntlich neue steuerliche Belastungen für Betriebe und Konsumenten. Abgesehen davon, dass durch das Vorgehen der Politik hier derzeit jede Planungssicherheit für die Betriebe fehlt, wird auch der falsche Weg eingeschlagen. "Es gibt genügend Einsparungspotenziale, die mit mutigen Reformen erreicht werden können", erklärt Landesobmann Jürgen Bodenseer. Als erster Schritt sollten längst überholte Steuer-Fossile abgeschafft werden – wie etwa die Kriegsopferabgabe oder die Vergnügungssteuer. "Beide Abgaben rechtfertigen nicht den verursachten hohen Verwaltungsaufwand und erweisen sich als Bremse für Veranstaltungen", so Landesobmann Jürgen Bodenseer.

Administrativer und finanzieller Bremsklotz für Events

Seit Jahren sind dem Wirtschaftsbund diese so genannten Bagatellsteuern ein Dorn im Auge. Sie zeichnen sich durch hohen Verwaltungsaufwand aus – auf Seiten der Unternehmen und auf Seiten der öffentlichen Hand. Zudem bringen sie nur bescheidene Einkünfte. "Wenn wir es ehrlich damit meinen, ein Kultur-, Sport- und Tourismusland zu sein, dann dürfen wir nicht Veranstalter mit horrenden Abgaben aus dem Land treiben", erklärt Landesobmann Jürgen Bodenseer, "es macht keinen Sinn, auf der einen Seite kulturelle und sportliche Veranstaltungen zu subventionieren und ihnen auf der anderen Seite das Geld wieder abzunehmen. Es wäre besser, faire Marktbedingungen (wie sie in den anderen Bundesländern längst herrschen) zu schaffen als doppelt staatlich einzugreifen", fordert der Wirtschaftsbund-Landesobmann.

Viel Bürokratie – wenig Ertrag

Beide Steuern verursachen bei ihrer Vorschreibung und Einhebung immens hohen administrativen Aufwand: Viel Bürokratie – wenig Ertrag. Sowohl die Kriegsopfer- und Behindertenabgabe (Landeskompetenz) als auch die Vergnügungssteuer (Gemeindekompetenz) bringen nur bescheidene Einkünfte. Speziell die Vergnügungssteuer wird zudem nach komplizierten, bürokratisch aufwendigen und kaum nachvollziehbaren Kriterien bemessen. Bodenseer betont, dass die durch diese Steuern finanzierten Aufgaben – insbesondere im Behindertenbereich - nicht eingeschränkt werden sollten: "Aufgrund des relativ geringen Aufkommens ist eine Umschichtung der Mittel aus dem allgemeinen Budget des Landes leicht möglich", sagt der Landesobmann.



Bildnachweis: Geldmagazin; Janik

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