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Kinderbetreuungsgesetz ist Meilenstein in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

16.06.2010  

"Das neue Kinderbetreuungsgesetz ist ein Meilenstein in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf", erklärt Wirtschaftsbund-Landesobmann Jürgen Bodenseer. Der Landesobmann freut sich, dass in Zeiten knapper Budgets an den richtigen Stellen in die Zukunft investiert wird. "Die nun beschlossene Betreuung unserer Kinder verschafft dem Standort Tirol einen Wettbewerbsvorteil und ermöglicht es speziell Frauen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen", so Bodenseer. Landeshauptmann Günther Platter, Wirtschafts- und Familienlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf sowie LR Beate Palfrader sei hier ein großer Wurf gelungen und eine Lösung erzielt worden, die den Kindern, den Eltern und den Gemeinden gleichermaßen entgegen kommt. "Eine Einigung, die jahrelang unmöglich erschienen ist, ist nun mit viel Fingerspitzengefühl und Gespür für die Bedürfnisse der Familien im Land umgesetzt worden", so Bodenseer.

Damit werde der Wirtschafts- und Lebensraum Tirol wieder um eine wichtige Facette reicher, so Bodenseer: Das Tiroler Kindergeld Plus, die erweiterte Schulstarthilfe, der sukzessive Ausbau des Kinderbetreuungsangebots sowie Gratiskindergarten seit Herbst – und jetzt auch ein ganzjähriges und ganztägiges Betreuungsangebot in den Gemeinden. Damit schafft Tirol ein Alleinstellungsmerkmal, um das uns andere beneiden werden. Besonders wichtig erachtet Bodenseer das flächendeckende und dezentrale Angebot für die Kinderbetreuung. "Wir sprechen immer vom hohen Stellenwert der Regionen – mit dem Kinderbetreuungsgesetz wird die Basis für Leben und Arbeiten und damit auch für die Wirtschaft in den Regionen geschaffen."
"Natürlich sind die geschätzten Kosten von 32 Millionen Euro eine Herausforderung für das Budget und eine Aufforderung an alle Ressorts, an anderer Stelle Einsparungen vorzunehmen. Das Geld kann jedoch nicht besser investiert werden als in die Zukunft unserer Kinder", ist sich der Wirtschaftsbund- Landesobmann sicher.


Bildnachweis: FEM

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