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IG-Luft-Novelle bringt vernünftige Regelung für Tiroler Betriebe

16.06.2010  

"Mit der gestern im Ministerrat beschlossenen Novelle zum IG-Luft wurde eine wichtige Erleichterung für unsere Betriebe geschaffen, weil künftig die EU-Grenzwerte für Abgase angewandt werden sollen", erklären die beiden VP-Abgeordneten Franz Hörl und Josef Lettenbichler. Bisher hätten Unternehmen, die sich in – etwa durch den Verkehr verursachten – Luft-Sanierungsgebieten befinden, unnötige Hürden für Betriebserweiterungen gedroht. Mit der Anwendung der wesentlich vernünftigeren EU-Grenzwerte anstatt der unnötig rigiden österreichischen, wird dieses Problem nun gemildert.

Landesobmann Jürgen Bodenseer freut sich über die gute Arbeit der Wirtschaftsbund-Abgeordneten und die positiven Signale aus Wien: "Endlich hat die Bundesregierung erkannt, dass wir in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht päpstlicher als der Papst sein dürfen. Die EU-weit geltenden Grenzwerte sind wohlüberlegt und gewährleisten den Schutz der Umwelt", so der Landesobmann. Damit sind die 'Österreich-Zuschläge' bei Stickoxyden und Feinstaub hinfällig und es gelten bei uns dieselben Spielregeln wie im ganzen EU-Raum.
Das neue Luftreinhaltungsrecht ermöglicht trotzdem eine deutliche Verbesserung der Luftqualität in den nächsten Jahren. Neu hinzu kommt nämlich der Schutz vor sehr kleinen Staubpartikeln, der entsprechend der aktuellen EU-Richtlinie umgesetzt wird. Die Industrie wird dazu verpflichtet, ihre Anlagen längstens alle zehn Jahre auf den modernsten Stand der Technik zu bringen, falls dieser sich weiterentwickelt hat. "Während dieses Zeitraums können keine neuerlichen Umrüstungen vorgeschrieben werden können - es besteht also Rechtssicherheit, was für die Betriebe enorm wichtig ist", so die WB-Nationalräte Hörl und Lettenbichler.

Die Landeshauptleute erhalten künftig die Möglichkeit, Maßnahmen bei den Emittenten zu setzen und das wesentlich flexibler als bisher. Ausnahmen gewährleisten, dass jetzt in der Wirtschaftskrise keine überbordenden Belastungen und Wettbewerbsnachteile entstehen. Die Immissions-Grenzwerte der EU müssen jedenfalls eingehalten werden. Gleichzeitig gelten die österreichischen Werte als Vorwarnsystem für den Landeshauptmann, um rechtzeitig mit Gegenmaßnahmen beginnen zu können. "Es sind Betriebsneuansiedelungen in belasteten Regionen weiterhin möglich, was für den Standort Tirol besonders wichtig ist", so die beiden Wirtschaftsbund-Nationalratsabgeordneten. Künftig gibt es die Möglichkeiten, auf alte Anlagen in Sanierungsgebieten, die nicht dem Stand der Technik angepasst wurden, zuzugreifen, um Platz für neue Investitionen zu schaffen.
Für Kleinunternehmer, dem sensiblen Rückgrad unserer Wirtschaft, wird eine Ausnahmemöglichkeit geschaffen - Kleinunternehmer mit maximal vier LKW sollen weiterhin ihren Werkverkehr in Sanierungsgebieten durchführen können, müssen aber sukzessive auf modernere Fahrzeuge umstellen. Insgesamt ist mit dem neuen Luftreinhaltungsrecht ein ausgewogener Kompromiss gelungen, resümmieren Hörl und Lettenbichler.



Bildnachweis: SN

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