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Grundverkehrsgesetz darf nicht zur Lachnummer werden
Bodenseer: "Interessentenmodell ist nicht gesellschaftsfähig!"

13.01.2012

Der Tiroler Wirtschaftsbund fordert, bei der dreizehnten Reparatur des Grundverkehrsgesetzes endlich Nägel mit Köpfen zu machen. "Das Interessentenmodell ist unfair und verfassungswidrig – deswegen ist dieses Bauern-Privileg endlich ersatzlos zu streichen", erklärt WB-Landesobmann Jürgen Bodenseer. "Selbst wenn jetzt mit juristisch gefinkelten Adaptierungen versucht wird, dieses zu retten - das Interessenmodell ist und bleibt nicht gesellschaftsfähig", so Bodenseer.

"Zwölf Mal ist bisher versucht worden, mit juristischen Bocksprüngen die Privilegierung der Bauern aufrecht zu erhalten. Mit der Folge, dass die Höchstgerichte die unzulässigen Passagen gekippt haben. Das Land sollte endlich ein Grundverkehrsgesetz beschließen, das den EU-rechtlichen Anforderungen genügt und dem Gleichheitsgrundsatz entspricht", fordert der Wirtschaftsbund-Landesobmann und sieht sich hier in Übereinstimmung mit denAussagen des Tiroler Gemeindeverbandes.

Das Interessentenmodell im Grundverkehrsgesetz sieht bekanntlich vor, dass beimVerkauf einer Agrarfläche zuerst ein interessierter Bauer aus der Region zum Zug kommt. Doch auch die in der Novelle vorgesehenen Änderungen beim Interessentenmodell machen es nicht besser: "Umgehungsgeschäfte sollen dadurch verhindert werden, indem auf die betriebliche Notwendigkeit des Erwerbs seitens eines Bauern abgestellt wird. Dadurch nähern wir uns wieder dem Kriterium der Selbstbewirtschaftung – und dieses ist ja bekanntlich rechtlich unzulässig", so Bodenseer. Aber nicht genug damit: Mit dieser "Bedarfsprüfung" enthält der Entwurf all jene verfassungswidrigen Regelungen, die der Verfassungsgerichtshof in jahrzehntelanger Rechtsprechung verurteilt hat. "Für mich ist dieses Handeln wider besseren Wissens nicht mit dem Eid vereinbar, den jedes Regierungsmitglied auf die Verfassung abgelegt hat", so der Landesobmann.

Es gehe ausschließlich um die nachhaltige Bewirtschaftung – und dafür sei weder eine Selbstbewirtschaftung noch das Vorkaufsrecht seitens der Bauernschaft der geeignete Weg, erklärt Jürgen Bodenseer. "Dass darüber hinaus massiv in das Eigentum eingegriffen wird, indem einem Miteigentümer von der Behörde ein völlig Fremder als neuer Miteigentümer aufgezwungen werden kann, dürfte in der österreichischen Rechtsordnung wohl einzigartig sein und erinnert an totalitäre Systeme", so der WB-Chef abschließend.

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