Um Effizienz und Finanzierung auch weiterhin zu gewährleisten, bedarf es massiver Anstrengungen im Bereich der Qualitätssicherung im Gesundheits- und Pflegesystem und einer verbesserten Steuerung und Koordination.
Durch die Anwendung modernster IT-Technologie muss die Vernetzung und Dokumentation der Daten sichergestellt werden. Außerdem soll die Folgekostenrechnung samt einem Behandlungs- und Verschreibungscontrolling weiterentwickelt und nach dem Vorbild der gewerblichen Krankenversicherung das Optionenmodell eingeführt werden. Jeder Versicherte muss bei Inanspruchnahme seiner Leistung vom Anbieter über die Kosten informiert werden (Patientenquittung). Darüber hinaus ist eine Neuregelung der Kostenbeteiligungen in ein steuerndes und kontrollierendes Gesamtsystem, das für die Versicherten Anreize für die Inanspruchnahme der optimalen Versorgungsebene bietet, erforderlich.- Harmonisierung: Die Harmonisierung des Gesundheitssystems im Sinne der Beitragsgerechtigkeit zwischen den Berufsgruppen und Generationen ist eine wesentliche Voraussetzung um Transparenz, Fairness und Vertrauen zu schaffen, damit die Bevölkerung diese große Reformen mitträgt. Daher ist z. B. der KV-Beitrag der Gewerblichen auf das Niveau der ASVG-Beiträge abzusenken. Eine Vereinheitlichung der Vergütung aller Leistungen im Gesundheitswesen ist erforderlich. Durch die Umsetzung eines einheitlichen Vergütungssystems, in dem die Art der Vergütung nach medizinischer Indikation erfolgt, soll dies sichergestellt werden. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung medizinischer Leistungen von Krankenanstalten und Gruppenpraxen bzw. Ordinationen gleichzustellen, um Anbieter einem objektivierten Vergleich unterziehen zu können.
- Gesundheitsagenturen: Die Einrichtung länderweiser Gesundheitsagenturen ist zu erwirken, in denen dann die einheitliche Planung, Steuerung und Finanzierung durchgeführt wird, wofür sich entsprechend der Finanzströme die Sozialversicherung, die Länder und der Bund die Verantwortung teilen. Zur bundesweiten Koordination (u. a. Krankenanstaltenplanung, -bewilligung) soll eine Bundesagentur eingerichtet werden. Die Integration der Unfallkrankenhäuser in die zentrale Krankenanstaltenplanung ist zu erwirken und eine schrittweise Privatisierung von Spitälern bei Sicherung der Qualitätsstandards durch klare gesetzliche Versorgungsaufträge anzudenken.
- Sozialversicherungsträger: Die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger muss gestärkt werden. Die Herstellung partnerschaftlicher Dienstnehmer- und Dienstgeberparität in allen Sozialversicherungsträgern ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Organisationsreform. Es ist zu trennen zwischen Kerngeschäft und schrittweise auszulagerndem Back-Office Bereich. Während die Synergieeffekten zwischen Kranken- und Unfallversicherung zu nutzen sind, muss Kostenwahrheit zwischen Kranken- und Unfallversicherung und exakte Zuordnung zum dafür verantwortlichen Kostenträger hergestellt werden.


