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Zukunft sichert, wer Innovationskraft stärkt
Eines der Schlüsselthemen für unsere Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit ist die Innovationskraft Österreichs. Wenn wir zum EU-Ziel, bis 2010 der wettbewerbsfähigste und dynamischste Wirtschafts- und Wissensraum zu werden, beitragen wollen, müssen wir das Ziel der Bundesregierung der 2,5% - 3% Forschungsquote bis 2006/2010 ernst nehmen. Innerhalb eines modernen Fördersystems müssen die notwendigen Mittel in die richtigen Institutionen investiert werden.
- Finanzierung: Dazu gehört an erster Stelle die Sicherung einer mehrjährig planbaren Finanzierung der Forschungsförderung zur Erreichung des 3%-Zieles.
- Nationale Stiftung: Die Einrichtung einer nationalen Stiftung für Forschung und Innovation unter Verwendung von Geldern aus der ÖNB und der Privatisierungserlöse der ÖIAG (Umwandlung alter in zukunftsorientierte Assets) wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.
- Haus der Forschung und Innovation: Um Doppelgleisigkeiten zu verhindern bedarf es einer systematischen Abstimmung zwischen den Initiativen der Bundesressorts, der Bundesländer und der Fördereinrichtungen. Der Wirtschaftsbund begrüßt daher die Vorstellungen von Bundeskanzler und Wirtschaftsminister von einem „Haus der Forschung und Innovation“, um ein gemeinsames Vorgehen bei Forschung und Entwicklung möglich zu machen.
- Forschungsquote: Das Barcelona-Ziel der 3% Forschungsquote gibt auch für die Finanzierungsaufteilung eine klare Empfehlung: 1/3 vom Staat, 2/3 von der Wirtschaft. Derzeit lautet das Verhältnis 42:58.
- Innerbetriebliche F&E fördern: Um diesen Anteil auf die empfohlenen 67% zu steigern, müssen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, in F&E zu investieren. Deshalb muss ein klarer Schwerpunkt auf die wirtschaftsnahe, außeruniversitäre Forschung und Innovation gesetzt werden.Weiters fordern wir eine effektivitätsbezogene Mittelzuteilung auf jene F&E-Einrichtungen, die nach Maßgabe objektiver Kriterien wie Beschäftigungs- oder Umsatzmultiplikatoren eine besonders effektive Verwendung öffentlicher Forschungsmittel erreicht haben. Gerade KMU verfügen oft über keine eigene F&E-Abteilung. Deshalb muss der Forschungsfreibetrag auch für die Auftragsforschung eingeführt werden.