Auch die jüngsten Gespräche zwischen der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) sind gescheitert. Herta Mikesch, Vorsitzende im Landesstellen-Ausschuss der SVA, erläutert die Gründe: „Wir sind und waren durchaus zu Kompromissen bereit, die Vertreter der ÖÄK leider nicht.“ Somit tritt mit 1. Juni tatsächlich ein vertragsloser Zustand zwischen den Verhandlungspartnern ein. Die ärztliche Versorgung für SVA-Versicherte ist aber gesichert.
Die SVA und die ÖÄK verhandeln seit dem Vorjahr über eine neue Honorarvereinbarung. Die SVA war bemüht, die Tarife für einen Großteil der Ärzte um 4 % zu erhöhen. Dieses faire Angebot lehnte die ÖÄK ab und forderte stattdessen 20 % mehr. „In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es alles andere als selbstverständlich, eine Erhöhung anzubieten. Trotzdem war dies der ÖÄK nicht genug. Dabei zahlt die SVA für erbrachte Arztleistungen im Schnitt ohnehin schon 50 % mehr als die Gebietskrankenkassen (GKK). Laboren vergütet die SVA sogar doppelt so viel wie der GKK“, legt Herta Mikesch Zahlen auf den Tisch. Unterstützung erhält sie dabei von neutraler Stelle: Selbst die Prüfer des Rechnungshofes halten derart große Preisunterschiede für gleiche technische Leistungen für „dauerhaft nicht argumentierbar“. Zu diesem Schluss kamen sie in einem kürzlich veröffentlichten Bericht.Neues Verrechnungsmodell bis Ende September
Selbstverständlich behandeln Ärzte SVA-Versicherte auch nach dem 1. Juni. Die Krankenkasse übernimmt dafür die Kosten wie bisher. Der bürokratische Aufwand bei einem Arztbesuch soll auch weiterhin so gering wie möglich sein. Es gibt bereits genügend Ärzte, die auch in den nächsten Monaten die e-Card akzeptieren werden. Details zu dieser und anderen Möglichkeiten der Verrechnung gibt es hier. Übrigens: Krankenhausaufenthalten, Zahnarztbesuche und physikalische Behandlungen sind von der Vertragslosigkeit nicht betroffen und werden weiter wie üblich abgerechnet.
Die weitere Vorgehensweise der SVA beschreibt Herta Mikesch so: „Wir arbeiten im Auftrag unserer Versicherten. In diesem Sinne geht es nicht, dass Selbständige weiterhin mehr zahlen als alle anderen. Wir lassen uns nicht erpressen. Selbstverständlich verhandeln wir aber weiter.“ Die Eckpunkte eines neuen Verrechnungsmodells sollen bis Ende September 2010 ausverhandelt sein.
Gründe für den Status quo
Die Verhandlungen gerieten ins Stocken, weil die ÖÄK nicht bereit war, einen längerfristigen Finanzpfad zu beschreiten. Zwar war man sich über ein vorläufiges Verhandlungsergebnis schon einig, jedoch kündigte die ÖÄK den Gesamtvertrag am 28. September 2009. Auf Bemühen der SVA fasste schließlich die Bundesschiedskommission den Beschluss, den Vertrag bis zum 1. Juni 2010 zu verlängern. Bei den folgenden Verhandlungen kam die SVA der ÖÄK in großen Schritten entgegen. Die ÖÄK jedoch bestand weiter darauf, Selbständige weiterhin ungerechtfertigt zur Kasse zu bitten. So bezahlt die SVA etwa für eine Blutzuckerbestimmung mit 6,02 Euro fast sechsmal so viel wie die Wiener GKK (1,01 Euro). Für ein komplettes Blutbild berappt die SVA immerhin noch knapp das Vierfache.
Weitere Informationen:
Telefon-Hotline der SVA: 05 08 08-3000 zum Ortstarif
E-Mail: sicherzumarzt@svagw.at
Internet:www.svagw.at/vertragslos



