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Tourismusgesetz: Änderungen ja, aber in kalkulierbaren Schritten

01.07.2010

Erst vor wenigen Tagen legte das Land Niederösterreich einen Vorschlag für Änderungen im Tourismusgesetz vor. Nächtigungstaxen und vor allem Interessentenbeiträge sollten quasi „über Nacht“ empfindlich erhöht werden. Wirtschaftsbund-Obfrau Sonja Zwazl reagierte im Sinne der Unternehmerinnen und Unternehmer: Sie verhandelte mit Landesrätin Dr. Petra Bohuslav umgehend einen Kompromiss aus.

Das Tourismusgesetz des Landes Niederösterreich ist seit 18 Jahren unverändert. Es regelt die Nächtigungstaxen und die sogenannten Interessentenbeiträge. Bei letzteren handelt es sich um eine Abgabe von Unternehmen in Tourismus-Gemeinden.

Weder das Land noch die Gemeinden haben seit 1992 einen ernsthaften Versuch unternommen, die Taxen und Gebühren zu valorisieren. Umso überraschender kam vor wenigen Tagen der Vorschlag für eine Neuregelung, die noch vor der Sommerpause des Landtages verabschiedet werden sollte.

Der Vorschlag umfasste die Anhebung der Nächtigungstaxen um bis zu 80 %. Bei den Interessentenbeiträgen war eine Anhebung der Höchstgrenze der Bemessungsgrundlage von 509.000 auf 3 Mio. Euro vorgesehen sowie eine Erhöhung der Hebesätze um bis zu 150 %. All diese Neuerungen sollten sofort wirksam werden, was die Unternehmen besonders treffen würde.


Einnahmen auch wirklich zweckgebunden verwenden

Wirtschaftsbund-Obfrau und Wirtschaftskammer-Präsidentin Sonja Zwazl war mit dem Vorhaben in dieser Form nicht einverstanden: „Es ist schwer, das Versäumnis einer laufenden Anpassung der Beiträge rasch auszugleichen. Wir sind daher nicht zur Verfügung gestanden, unsere Mitglieder quasi über Nacht mit überbordenden Erhöhungen zu konfrontieren.“ Deshalb hat sie mit der zuständigen Landesrätin Dr. Petra Bohuslav einen Kompromiss ausverhandelt. Grundsätzlich ist es nachvollziehbar, dass diese Valorisierung unumgänglich ist. Jedoch müssen die Beiträge moderat und in Etappen erhöht werden. Das macht die Änderung für die Unternehmer kalkulierbar.

Das Ergebnis der Verhandlungen im Detail:
  • Die Nächtigungstaxe wird in zwei gleich großen Stufen erhöht, z.B. in der höchsten Stufe von derzeit 1,35 auf 2,20 Euro. Die erste Anpassung erfolgt mit Beginn des Jahres 2011, die zweite mit Beginn 2012.


  • Interessentenbeiträge: Der Hebesatz wird mit 1. Jänner 2011 um 50 % angehoben (gemäß Index valorisiert).


  • Der Höchstsatz der Bemessungsgrundlage wird schrittweise angehoben: zuerst von 509.000 auf 550.000 Euro, ab 2012 auf 750.000 Euro, ab 2013 850.000 Euro, ab 2014 auf 1 Mio. Euro und ab 2015 wird die Höchstgrenze gemäß Inflationsrate indexiert.
    Der Freibetrag wird auf 150.000 Euro erhöht.


  • Jener Teil, der die Abgabengruppen der betroffenen Betriebe regelt, wird überarbeitet.

Sonja Zwazl bewertet das Ergebnis so: „Mittelfristig haben wir eine Lösung gefunden, die auch für die Gemeinden akzeptabel ist. Unsere Aufgabe wird es nun sein, genau darauf zu achten, dass diese Einnahmen von Gemeinden und Land streng zweckgebunden für die Tourismusentwicklung verwendet werden.“

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