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Tipps zum Unternehmen: Die neue Lehrlingsförderung im Kurzüberblick

Mit Ende Juni wurde ein umfangreiches Jugendbeschäftigungspaket mit dem Ziel verabschiedet, die Lehre sowohl für die Jugendlichen als auch für die Wirtschaft attraktiver zu machen. Die für Unternehmen wesentliche Änderung ist die Neugestaltung des Förderungssystems durch die Einführung einer neuen Basisförderung an Stelle der bisherigen Lehrlingsprämie.

Bislang gewährte der Fiskus für jedes Lehrverhältnis eine einheitliche Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von EUR 1.000 je Lehrling und Lehrjahr. Diese Förderung wird nun auslaufen. Sie gebührt nur noch für solche Lehrverhältnisse, die bis zum 27. Juni 2008 begründet wurden. Ein Wechsel in die neue Basisförderung ist nicht möglich.

Die neue Basisförderung
Wurde das Lehrverhältnis ab dem 28. Juni 2008 begonnen, tritt an Stelle der Lehrlingsausbildungsprämie die neue Basisförderung. Diese richtet sich nach der Höhe der tatsächlich bezahlten kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung. Der ausbildende Betrieb erhält

im ersten Lehrjahr
                 3 Lehrlingsentschädigungen
 
im zweiten Lehrjahr
                 2 Lehrlingsentschädigungen
 
im dritten oder vierten Lehrjahr
                  1 Lehrlingsentschädigung
 
(bei dreieinhalb Ausbildungsjahren eine halbe Lehrlingsentschädigung).

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Lehrvertrag über das ganze Ausbildungsjahr aufrecht war oder durch Zeitablauf geendet hat.

Die Beihilfe wird ebenso wie die Lehrlingsausbildungsprämie im Nachhinein gewährt. Allerdings ist nicht mehr wie bisher das Finanzamt für die Förderung zuständig. Das neue System der betriebsbezogenen Förderungen zur Lehrausbildung wird über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer abgewickelt.

Zusätzliche betriebliche Förderungen
Neben der Basisförderung besteht die Möglichkeit, zusätzlich betrieblichen Förderungen für qualitätsbezogene Maßnahmen sowie für die Schaffung zusätzlicher Lehrstellen zu beantragen. Die neuen zusätzlichen Förderungen werden nicht nur für „neue“ Lehrverhältnisse, sondern auch für jene gewährt, die zum 27. Juni 2008 bereits bestanden haben. 

Die noch näher durch Richtlinien zu bestimmenden Förderungsmöglichkeiten sind z.B:
  • ein Qualitätsbonus bei erfolgreicher Ablegung einer Qualitätsprüfung durch den Lehrling
  • ein Weiterbildungsbonus bei Weiterbildungsmaßnahmen von Ausbildnern
  • ein Erfolgsbonus bei Lehrabschlussprüfungen mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg


Weiters sollen auch die erstmalige Ausbildung von Lehrlingen sowie die Schaffung neuer Lehrstellen („Blum Bonus II“) gefördert werden. Diese Förderung soll in folgenden Fällen gebühren: 
  • für Lehrlinge von neu gegründeten Unternehmen, die innerhalb von 5 Jahren ab Neugründung einen Lehrvertrag erhalten
  • für Lehrlinge von Unternehmen, die erstmalig Lehrlinge ausbilden, sofern sie innerhalb eines Jahres ab Einstieg in die Ausbildung eingestellt werden
  • für Lehrlinge von Unternehmen, die nach einer Unterbrechung von zumindest 3 Jahren erneut in die Ausbildung einsteigen, sofern die Lehrlinge innerhalb eines Jahres ab Wiedereinstieg in die Ausbildung eingestellt wurden.




INFO:

LBG Österreich ist eine renommierte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit 30 Standorten in 8 Bundesländern und rund 400 Mitarbeitern, davon mehr als 50 Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

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