E.V.A. - Entlasten - Vereinfachen - Ankurbeln
Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer übernehmen Verantwortung für sich und andere. Sie müssen beste Rahmenbedingungen vorfinden – Rahmenbedingungen, die Leistung fördern und Wohlstand sichern. Konkret heißt das: Keine neuen Steuern sondern Anreize für Innovationen und Investitionen.
Das fordern wir
Keine neuen Steuern für die Wirtschaft
Die Steuerentlastung für alle Steuerstufen war einer der großen Erfolge 2009. Die Pläne der Einführung der Vermögenssteuer oder die Erhöhung von Steuern treffen aber genau jene Gruppe, die es gerade jetzt zu entlasten gilt, nämlich die Leistungsträger/innen in unserem Land, die kleinen und mittleren Unternehmen.
Neue Steuern und Abgaben sind keine Option und der falsche Weg. Naheliegender ist es, längst überfällige Reformen in der Verwaltung durchzuführen. Denn wer heute keine Reformen in der Verwaltung angeht, ist für die Steuern von morgen verantwortlich. Alleine im Bereich der Gesundheit könnten durch Effizienzsteigerungen und Abbau von Doppelgleisigkeiten jährlich mindestens 4,5 Mrd. Euro gespart werden, die dann sinnvoll und anderweitig investiert werden könnten. Würde das Geld auf alle 400.000 Unternehmen in Österreich verteilt werden, wären das rund 10.000 Euro für jeden Betrieb – und das jedes Jahr.
Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen für regionale Betriebe weiter verbessern
Das Bundesvergabegesetz enthält zwar detaillierte Bestimmungen, wie eine Ausschreibung zu gestalten ist, in der Praxis werden aber dennoch Ausschreibungs- bedingungen festgelegt, die gegen das Vergaberecht verstoßen. Mitbietende Unternehmen können bei der zuständigen Vergabekontrollbehörde Einspruch einlegen, müssen aber offen gegen den potenziellen Auftraggeber vorgehen.
Dadurch entstehen meist negative Folgen für die/den Unternehmer/in bei der Vergabe. Daher fordert der Österreichische Wirtschaftsbund, dass auch das Bundes-vergabeamt (BVA) Ausschreibungsunterlagen prüfen darf. Wenn Ausschreibungsunterlagen gegen das Vergaberecht verstoßen, soll das BVA vergaberechtswidrige Festlegungen für nichtig erklären.
Handwerkerbonus und Investitionsprämie einführen
Der Österreichische Wirtschaftsbund tritt für die Einführung eines Handwerkerbonus für Private und einer Investitionsprämie für Unternehmen ein. Beim Handwerkerbonus können Handwerkerrechnungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im Haushalt als Absetzbetrag von der Steuerlast abgezogen werden. Bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro sollen 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar sein – maximal also 1.200 Euro. Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten steuerliche Begünstigungen für unternehmensnahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Beraterleistungen, Marktforschung etc.
Beispiel: Eine Angestellte ist frisch umgezogen und übernimmt die Hauptmiete einer Wohnung im 5. Wiener Gemeindebezirk. Die Mieterin will die Wohnung neu ausmalen. Mit dem Handwerkerbonus weiß sie, dass es sich rentiert den Auftrag an einen professionellen Maler zu vergeben, da sie die Arbeitskosten von der Steuer absetzen kann. Die Rechnung des Malers beträgt 800 Euro (200 Euro Materialkosten, 600 Euro Kosten für die Arbeitszeit). Von diesen 600 Euro kann sie 20%, also 120 Euro, von der Steuer absetzen. Auch der Maler freut sich, da er einen Auftrag mehr zu verbuchen hat und konkurrenzfähiger gegenüber Pfuschern ist.


