Die internationale Krise wirkt sich immer deutlicher in Österreich aus. Mit 301.695 Arbeitslosen liegt Ende Februar 2009 die Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen um +57.842 oder +23,7% über dem Wert des Vorjahres. Besonders stark ist der Anstieg im warenproduzierenden Gewerbe, in der Industrie, im Bau und in der Arbeitskräfteüberlassung.
Mit der aktuellen Arbeitslosenquote nach EUROSTAT im Jänner 2009 von 4 % liegt Österreich nach den Niederlanden (2,8%) auf den zweiten Platz innerhalb der Europäischen Union. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote der EU-27 beträgt 7,6% und liegt damit weiterhin deutlich über dem österreichischen Wert.
Die Verweildauer in Arbeitslosigkeit konnte von 1999 bis Februar 2009 durch aktive Arbeitsmarktpolitik und zielgerechte Qualifikationsmaßnahmen von 125 auf 89 Tage reduziert werden.
Die Entwicklung am Arbeitsmarkt wird sich jedoch aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise weiterhin verändern, daher bedarf es besonderer Maßnahmen und neuer Arbeitsmarktpolitischer Instrumente um diesen Veränderungen entgegenwirken zu können.
Die Arbeitsmarktpolitik hat einen wesentlichen Beitrag zu leisten, dass Arbeitsplätze erhalten und gesichert werden und damit drohende Arbeitslosigkeit abgewehrt wird.
Umgesetzt
- Kurzarbeitsbeihilfe/Beihilfe bei Kurzarbeit mit Qualifizierung
Unternehmen, welche sich in vorüber gehenden, nicht saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden können eine Kurzarbeitsbeihilfe beantragen und die Arbeitszeit der Dienstnehmer bis auf zehn Prozent der Noramalarbeitszeit reduzieren. - Fachkräfteverordnung
Durch den Fachkräftemangel wurde der Arbeitsmarktzugang für neue EU-Bürger in 67 Mangelberufen erleichtert. Es gibt im Rahmen der Fachkräfteverordnung keine Kontingente, nach durchgehender zwölfmonatiger Zulassung zur Beschäftigung erwerben neue EU-Bürger freien Arbeitsmarktzugang. - neues Arbeitszeitpaket
Individuelle Arbeitszeitmodelle für Betriebe ab dem 1.1.2008 durch die Möglichkeit einer Vier-Tage-Woche und einer Zwölf-Stunden-Schicht in Form einer Betriebsvereinbarung. - Neufassung der Zumutbarkeitsbestimmungen zur frühzeitigen aktiven Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
- Senkung des Dienstnehmerbeitrages von bis zu 2% für niedrige Einkommen sowie Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrages ab Vollendung des 57. Lebensjahres.
- Jugendbeschäftigungspaket
Bei den Lehrlingen kommt es zu einer größeren Flexibilität bei der Lösung von Lehrverträgen und einer bedarfsgerechten Lehrlingsförderung als Antwort auf den Fachkräftemangel. Bei diesem neuen Fördersystem tritt anstelle der bisher für jedes Lehrverhältnis gewährten einheitlichen Lehrlingsausbildungsprämie eine differenzierte bedarfsgerechte Basisförderung in der Höhe der tatsächlich bezahlten kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung. - Blum-Bonus II – zusätzlich betriebliche Förderung
Neben der Basisförderung besteht die Möglichkeit einer betrieblichen Förderung zur Schaffung von zusätzlichen Lehrstellen und zur Steigerung der Qualität in der Lehrlingsausbildung. - Bildungskarenz:
Um flexible und individuelle Weiterbildungsmaßnahmen verwirklichen zu können, kann jeder Arbeitnehmer eine Bildungskarenz von mindestens 3 Monaten bis zu einem Jahr mit seinem Arbeitgeber vereinbaren. Voraussetzung: ein Arbeitsverhältnis von mindestens 1 Jahr. Während der Bildungskarenz entfällt das Entgelt, man erhält aber finanzielle Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung in Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. - Mehr Bildung durch Sabbaticals:
Ohne finanzielle Unterstützung können auch so genannte Sabbaticals in Anspruch genommen werden. Der Kollektivvertrag kann eine Durchrechnung der Normalarbeitszeit über mehrere Jahre zulassen, wenn der Zeitausgleich in mehrwöchigen zusammenhängenden Zeiträumen erfolgt. - Abfertigung Neu:
Im alten System hatten einerseits Arbeitgeber mit der schwierigen Kalkulierbarkeit von Abfertigungsansprüchen Problemen und andererseits erhielten weniger als 20 % aller Arbeitnehmer eine Abfertigung. Jetzt können Arbeitnehmer ihren persönlichen „Vorsorgerucksack“ von einem Arbeitgeber zum nächsten mitnehmen – dadurch wurde Flexibilität durch Sicherheit geschaffen und die Mobilität erhöht! - Weitere bereits umgesetzte Maßnahmen
- Verpflichtender Betreuungsplan für jeden Arbeitslosen
- Senkung der Lohnnebenkosten für Lehrlinge
- Modernisierung und Modularisierung der Lehrberufe
- Erfolgsmodell Integrative Berufsausbildung



