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Wirtschaftsbund
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Maßnahmen zur Zielerreichung



  • Wochengeld für Unternehmerinnen
    Der Wirtschaftsbund fordert, dass Unternehmerinnen in Hinkunft Wochengeld so wie Arbeitnehmerinnen beziehen können: Die Höhe des Wochengeldes soll sich am bisherigen Einkommen orientieren und zukünftig unabhängig von der Einstellung einer Betriebshilfe gewährt werden. Weiters sollen Unternehmerinnen die Möglichkeit haben, Wochengeld auch ohne Beitragspflicht in der Krankenversicherung (etwa bei Betriebsunterbrechung) zu erhalten.


  • Steuerliche Absetzbarkeit für die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr
    Der Wirtschaftsbund fordert, dass auch alle Aufwendungen für Betreuungs- und Haushaltshilfen von Kindern bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr steuerlich geltend gemacht werden können, weil mit dem zehnten Lebensjahr nicht die Notwendigkeit der Betreuung von Kindern endet.


  • Ausdehnung der Möglichkeit der Aufstockung der Pensionsbeiträge für Unternehmer, z. B. durch freiwillige Höherversicherung
    Den Unternehmern/innen soll im Sinne einer eigenverantwortlichen Vorsorge für die Zeit nach der gewerblichen Tätigkeit ermöglicht werden, dass sie sich durch freiwillige Höherversicherung (über die Höchstbeitragsgrundlage zur Pensionsversicherung) durch zeitlich flexible, freiwillige höhere Beitragsleistungen auf ihr Pensionskonto bei der SVA – insbesondere in Zeiten, wo es die unternehmerische finanzielle Situation erlaubt – höhere Ansprüche für ihre Pension erwerben. Dadurch sollen auch Zeiten ausgeglichen werden, in denen geringere Beiträge geleistet werden, wodurch dem freien Berufsbild des Unternehmers stärker Rechnung getragen wird.


  • Beitragsentlastung für Kleinunternehmer
    Die Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung sollte sofort und nicht erst ab 2015 auf die Geringfügigkeitsgrenze gesenkt werden.


  • Schaffung eines Existenzsicherungsfonds für in Not geratende Unternehmer
    Neben den gesetzlich abgedeckten Risken soll es auch bei Existenz bedrohenden Ereignissen wie beispielsweise einer unverschuldeten Insolvenzgefahr oder bei außerordentlichen Notfällen, die nicht Folgen des Unternehmerrisikos sind, Hilfestellung durch einen Katastrophenfonds von bis zu 10.000 Euro pro Betriebsinhaber geben.


  • Entschuldungsmöglichkeit für Unternehmen
    Beitragsverzicht der Sozialversicherung bei außergerichtlichem Ausgleich als Ermessensentscheidung einführen; damit werden Kosten gespart und Arbeitsplätze erhalten.