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Maßnahmen zur Zielerreichung



  • Für Betriebsübergeber/innen:

    Der Freibetrag für die Besteuerung von Gewinnen aus Betriebsveräußerung soll von 7.300 Euro auf 36.500 Euro um das Fünffache angehoben werden

    Die Möglichkeit der Verteilung des Veräußerungsgewinns zum Zweck der Progressionsermäßigung soll von 3 auf 5 Jahre angehoben werden

    Die Bestimmung, dass Veräußerungsgewinne nur dann steuerlich begünstigt sind, wenn Steuerpflichtige, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, die Erwerbstätigkeit einstellen, ist ersatzlos zu streichen.

  • Für Betriebsnachfolger/innen:

    Es sollte ein Freibetrag für den Kauf von Beteiligungen eingeführt werden, dessen Höhe sich an folgender Rechnung orientiert: 50.000 Euro sollen auf 5 Jahre zu jeweils 10.000 Euro steuerlich abgeschrieben werden können.

    Gleichstellung der Betriebsnachfolger/innen im Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) mit den Unternehmensgründer/innen in Bezug auf den Entfall von Lohnnebenkosten für jeden zusätzlichen Mitarbeiter für die Dauer von 12 Monaten.