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Ausgangslage


Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine der zentralen, demographischen, familienpolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft mit dem Ziel die Frauenbeschäftigungsquote zu erhöhen.

  • Wirtschaftliche Herausforderung
    In einer globalisierten Wirtschaft wächst der Bedarf unserer Unternehmen an qualifizierten, erfahrenen und kompetenten Mitarbeitern. Es liegt im Interesse der Unternehmen, dass gut ausgebildete Fachkräfte wieder schnell in den Arbeitsprozess integriert werden können und diese neben ihrer Erwerbstätigkeit nicht auf Familie verzichten sollen.



  • Demographische Herausforderung
    Die Zahl der geborenen Kinder hat enorme Auswirkungen auf das Gesamtgefüge einer Gesellschaft. Eine Geburtenrate von 1,41 Kindern, ein durchschnittliches Gebäralter von fast 30 Jahren und daher eine zahlenmäßig abnehmenden Bevölkerung mit zunehmend weniger Erwerbstätigen führt in der Tendenz zu einem geringeren Wirtschaftswachstum und wirkt sich somit auf die Innovationsfähigkeit der Unternehmen, die öffentlichen Finanzen, die gesellschaftlichen Strukturen sowie auf unser Sozialsystem insgesamt aus. Nach den Gesamtfruchtbarkeitsraten in den EU-25 liegt Frankreich mit einer Fertilitätsrate von 1,94 gefolgt von Schweden mit 1,77 und den Niederlanden mit einer Geburtenrate von 1,73 Kindern im Europäischen Spitzenfeld.



  • Familienpolitische Herausforderung
    Um Erwerbs- und Familienarbeit in Einklang bringen zu können, müssen künftig sowohl für MitarbeiterInnen als auch für UnternehmerInnen und vor allem für die Kinder bestmögliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Kinderbetreuungspflichten werden von den Frauen selbst am Häufigsten als Grund angeführt, warum diese nicht erwerbstätig sind und daher würde sich eine große Anzahl von Müttern für eine Berufstätigkeit entscheiden, wenn sie sich darauf verlassen könnten, eine optimale und flexible Betreuung für ihre Kinder vorzufinden.


NEU: Steuerreform 2009: Familienentlastungspaket


  • Steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten
    Kinderbetreuungskosten (Kinderkrippen, Tagesmütter, Kindermädchen, Kindergärten etc.) werden bis zum 10. Lebensjahr des Kindes bis zu 2.300 Euro pro Jahr absetzbar und vermindert das zu versteuernde Einkommen.



  • Einführung eines Kinderfreibetragesin Höhe von 220 Euro pro Kind vermindert das zu versteuernde Einkommen.



  • Die Erhöhung der Kinderabsetzbeträgevon 610 Euro auf 700 Euro für alle Kinder, welcher monatlich als direkter Transfer zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird.



  • Die Erhöhung des Unterhaltsabsetzbetrages
    Für ein Kind 29,20 Euro/Kind/Monat (bisher 25,50 Euro), für das zweite Kind 43,89 Euro Kind/Monat (bisher 38,20 Euro) und für jedes weitere Kind 58,40 Euro/Kind/Monat (bisher 50,90 Euro).



  • Ein Zuschuss des Arbeitgebers zu den Kinderbetreuungskosten des Dienstnehmers ist bis zum 10. Lebensjahr des Kindes steuerfrei
    Der Arbeitgeber kann für die Betreuung der Kinder seiner Dienstnehmer/in bis zum 10. Lebensjahr des Kindes 500 Euro pro Jahr als Zuschuss bezahlen, ohne dass dieser Vorteil beim Dienstnehmer versteuert wird. Die Ausgaben des Arbeitgebers sind Betriebsausgaben.


Weitere bereits umgesetzte Maßnahmen:


  • Kinderbetreuungsgeld für alle
    Durch das 2002 eingeführte Kinderbetreuungsgeld erhalten nun alle Eltern, unabhängig von vorangegangener Erwerbstätigkeit, eine Unterstützungsleistung.



  • 13. Familienbeihilfe jeden September
    Seit September 2008 erfolgt einmal jährlich zusätzlich die Anweisung der 13. Familienbeihilfe gemeinsam mit der Auszahlung für September.



  • Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes und noch mehr Wahlfreiheit
    Ab 1.1.2008 wurde das Kinderbetreuungsgeld weiter flexibilisiert. Es kann zwischen drei Varianten der Bezugsdauer gewählt werden: 30 (+6) Monate zu je 436 Euro, 20 (+4) Monate zu je 624 Euro, 15 (+3) Monate zu je 800 Euro. Weiters wurde die Zuverdienstgrenze beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes auf 16.200 Euro erhöht. Seit 1. Jänner 2010 können Unternehmer/innen aus 5 Varianten wählen. Die bisherigen drei Pauschalmodelle bleiben weiter bestehen und werden um eine zusätzliche Pauschalvariante, nämlich 12 (+ 2) Monate (bei Inanspruchnahme durch den 2. Elternteil) zu je 1.000 Euro ergänzt. Darüber hinaus wird eine einkommensabhängige Variante für den Zeitraum von 12 (+2) Monaten (bei Inanspruchnahme durch den 2. Elternteil) bei der erwerbstätige Eltern 80% des letzten Nettoeinkommens, mindestens aber 1.000,- Euro und maximal 2.000 Euro, beziehen können.



  • Zuschlag zur Familienbeihilfe
    Der Zuschlag zur Familienbeihilfe wird bei 2 Kindern auf 12,80 Euro, bei 3 Kindern auf 47,80 Euro und bei 4 Kindern auf 97,80 Euro angehoben. Für jedes weitere Kind kommt ein Zuschlag zur Familienbeihilfe in der Höhe von 50 Euro dazu.



  • Anhebung des Mehrkindzuschlages
    Um der besonderen Armutsgefährdung von Mehrkindfamilien entgegen zu wirken, wurde der Mehrkindzuschlag auf 36,4 Euro angehoben, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen 55.000 Euro nicht übersteigt.



  • Pensions-Anrechnung der Kindererziehungszeit
    Die ersten 24 Monate der Kindererziehungszeit wirken pensionsbegründend (bislang nur 18 Monate), darüber hinaus wirken bis zu 24 Monate der Kindererziehungszeit pensionserhöhend.



  • Pensionsrechtliche Anerkennung von Pflegeleistungen
    Seit 1.1. 2006 steht allen Personen, die nahe Angehörige pflegen, die Möglichkeit einer freiwilligen Pensionsversicherung offen (bisher bestand die Möglichkeit nur für die Pflege eines behinderten Kindes bzw. nur im Anschluss an eine Erwerbstätigkeit).



  • Kinderzuschlag zum Alleinverdiener-(erzieher)absetzbetrag
    Beim Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag von 364 Euro werden zusätzlich Kinderzuschläge eingeführt, für die folgende Staffelung vorgesehen ist: Für das erste Kind 130 Euro, für das zweite Kind 175 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind 220 Euro.



  • Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Alleinverdiener(erzieher)-absetzbetrag
    Bisher galt beim Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag mit Kind eine Zuverdienstgrenze für den Partner von 4.400 Euro. Diese Grenze wird nun auf 6.000 Euro angehoben.



  • Rechtsanspruch auf Elternteilzeit
    Bis zum 7. Geburtstag bzw. bis zum Schuleintritt des Kindes haben Eltern den Rechtsanspruch auf Reduktion der Arbeitszeit, wenn im Betrieb mehr als 20 Personen beschäftigt sind.



  • Pflegegeld
    Ab der Geburt (vorher erst ab dem Alter von 3 Jahren) sowie Einrichtung eines Unterstützungsfonds zur Entlastung der Pflegenden.



  • Familienhospiz-Karenz
    Familienhospiz-Karenz ist als Teil- oder Vollzeitkarenz mit voller sozialversicherungsrechtlicher Absicherung für Angehörige möglich.



  • Ausbau der Angebote an Kinderbetreuung
    Eine 15a Vereinbarung zwischen Bund und Länder betreffend Ausbau der Kinderbetreuungsangebote wurde unterzeichnet. Die Anschubfinanzierung des Bundes in der Höhe von 15 Mio. Euro wurde damit sichergestellt.



  • Flächendeckender Ausbau der Betriebshilfe für SelbständigeRasche und unbürokratische Hilfe zur Existenzsicherung: Bei Ausfall der eigenen Arbeitskraft wird ein Ersatz bereitgestellt.